Der Newsletter zum Thema Medien in Schleswig-Holstein
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Filmkultur Schleswig-Holstein e.V.
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Impressum
Letztes Update:
15. Juli 2023 - 13:56 |
Ausschreibung für den Norddeutschen Filmpreis 2010Der Norddeutsche Filmpreis wird von den Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein für herausragende Leistungen norddeutscher Filmschaffender vergeben. Die Verleihung findet am 6. November 2010 während der Nordischen Filmtage Lübeck im Rahmen der Filmpreisnacht statt. Die Organisation der Filmpreisnacht übernimmt die Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH. Die Ausschreibung des Norddeutschen Filmpreises 2010 richtet sich an Produzentinnen/Produzenten, Regisseurinnen/Regisseure und Autorinnen/Autoren. Einreichschluss ist der 15. Juni 2010 (es gilt das Datum des Poststempels). Das für die Einreichung notwendige Formular steht unter www.ffhsh.de zum Download bereit. Kategorien und Einzelleistungen Der Norddeutsche Filmpreis (NFP) ist mit insgesamt 75.000 EUR dotiert. Er kann in verschiedenen Kategorien und/oder an Filmkünstlerinnen und -künstler vergeben werden, die die Jury aufgrund ihrer Leistungen für auszeichnungswürdig befindet. Darüber hinaus kann ein Preis für „Besondere Verdienste“ um die Filmregion Norddeutschland verliehen werden, mit dem die Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein Leistungen würdigen, die in besonderer Weise die „regionale Identität“ in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt haben. Dieser Preis ist undotiert. Im Einzelnen gelten folgende Kriterien: Bester Kinofilm
Einzureichen sind:
Bester Fernsehfilm
Einzureichen sind:
Bester Dokumentarfilm
Einzureichen sind:
Bestes Drehbuch
Einzureichen sind:
Einzelleistungen und nordische Koproduktionen Die Landesregierungen Hamburg und Schleswig-Holstein wollen herausragende Einzelleistungen im Filmkunstschaffen auszeichnen. Aus den Einreichungen kann die Jury exponierte Einzelleistungen aus Kamera, Schnitt, Schauspiel, Ausstattung oder Filmmusik prämieren. Auch besonders gelungene Koproduktionen mit den nordischen Ländern können prämiert werden. Besondere Verdienste Zusätzlich kann ein Preis für besondere Verdienste vergeben werden, mit dem eine Persönlichkeit ausgezeichnet wird, die sich in besonderer Weise um die Filmregion, das Filmschaffen in Norddeutschland und dessen öffentliche Aufmerksamkeit verdient gemacht hat. Dieser Preis ist nicht dotiert. Er wird in einem internen Auswahlverfahren zuerkannt. Zweckbindung Die Preisgelder in den Kategorien Bester Kinofilm, Bester Fernsehfilm, Bester Dokumentarfilm und Bestes Drehbuch sind zweckgebunden und sollen innerhalb eines Jahres für eine Produktion oder die Entwicklung eines ähnlichen Projektes – vorzugsweise in Norddeutschland – verwendet werden. Jury Für die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger wird eine Jury eingesetzt, die sich aus fachkundigen Persönlichkeiten der Filmbranche sowie Vertreterinnen/Vertretern zusammensetzt, die die Landesregierungen benennen. Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich, ihre Mitglieder sind zum Stillschweigen über die Inhalte der Beratung verpflichtet. Der Rechtsweg gegen die Entscheidungen der Jury ist ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt während der Filmpreisnacht am 6. November 2010. Materialien Von allen eingereichten Filmen bzw. Drehbüchern verbleibt ein Sichtungsexemplar zur Archivierung bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein. Die eingereichten Materialien werden nicht zurückgeschickt. Sie können nach Rücksprache bis zum 1. Dezember 2010 bei der Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein abgeholt werden. Kontaktdaten Bewerbungen sind bis zum 15. Juni 2010 an folgende Adresse zu senden: Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH Stichwort: Norddeutscher Filmpreis Friedensallee 14 - 16 22765 Hamburg Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen: Julia Grosch, Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein, Tel: 040-39837-14, E-Mail: grosch@ffhsh.de Antje Reimer, Filmförderung Hamburg-Schleswig-Holstein, Film Commission, Büro Kiel, Tel. 0431-2200930, E-Mail: reimer@ffhsh.de. |